Unfall? – Gutachten

 

Kraftfahrzeug-Sachverständigen-Büro am ZOB

 Unfallgutachten-Wertgutachten-Schadensgutachten  Geprüft nach VFK

 SVB-am ZOB· Hansestraße31 · 23558 Lübeck  Tel: 0451/ 20213290 · Mobil: 0176/ 72191201·

E-Mail: info-sv-ari@web.de

 

Leistung

Unfall-Gutachten

Haftpflichtschaden

Sie wurden geschädigt und der Unfallgegner hat Schuld am Unfall

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Das Sachverständigen Büro am ZOB steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadensrelevanter Positionen in Bezug auf Ihr beschädigtes Fahrzeug zur Verfügung.

Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind in der Regel weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz-Gutachter nicht befugt tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen.

Grundsätzlich gilt

Sind Sie nicht schuldig an dem Autounfall, wird der Gutachter und Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.

Freie Gutachterwahl, nehmen Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens.

Gutachten

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden mit einer Schadenhöhe von 700,-901,– Euro vorliegt ist ein Kostenvoranschlag als Schadennachweis ausreichend. Diesen erstellen wir Ihnen gerne.

Beweissicherung

Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf ihre Wertminderung, diese kann bis zu mehrere tausend Euro betragen. Der merkantile Minderwert ist der Wert den ein beschädigtes und dann instandgesetztes Fahrzeug gegenüber einem unbeschädigten Fahrzeug hat.

Abrechnung nach Gutachten / fiktive Abrechnung

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.l993, AZ: VI ZR 181/92) Grundsätzlich steht dem Geschädigten der markengebundene Fachwerkstattlohn zu. Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. nicht erstattet und von den Reparaturkosten abgezogen.

Rechtsanwalt

Achten sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein, die Kosten hierfür sind vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Beim Umfall notieren Sie

– das amtliche Kennzeichen
– Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
– Adressen von Zeugen
– Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation, oder ungeklärter Schuldfrage darauf die Polizei hinzuzuziehen) bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen!

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich auch mit dem Handy zu fotografieren)

Bestehen Sie darauf

Das ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl

Achtung

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten freien Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die Ihr Kfz-Sachverständiger mitteilt

Beachten Sie bitte

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für sachlich und fachlich richtige Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen

Kasko-Gutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben, Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Einbruch
  • Fahrerflucht
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz-Sachverständigen.

Vollkasko und Teilkaskoschaden

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz-Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter.  An dieser Stelle haben unsere Kfz-Gutachter von G-eXpert Gutachten die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz-Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.

Beweissicherung Gutachten

Beweissicherungsgutachten

Sie haben zum Beispiel ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und der Verkäufer hat Ihnen versichert, dass das Fahrzeug Unfallfrei ist. Jedoch stehen gewisse Zweifel im Raum und möchten die Richtigkeit der Aussage des Verkäufers überprüfen.

Ihnen sind bei den Spaltmaßen eventuell Unregelmäßigkeiten aufgefallen oder ist Ihnen eine Farbabweichung an der Karosserie aufgefallen? Beziehungsweise ist nach kurzer Zeit ein Aggregat (Motor, Getriebe, Achsen) defekt oder sind diverse Geräusche zu hören, dann sollten Sie ein Beweisgutachten über Ihr Fahrzeug erstellen lassen.

Sollten festgestellte Mängel aufgedeckt werden, so müssen diese gerichtsverwertbar dokumentiert und schriftlich festgehalten werden. Mit einem Beweisgutachten haben Sie demnach eine bessere Verhandlungsposition bei Reklamationen- und Gewährleistungsansprüchen. Obendrein haben Sie bei einem Betrugsverdacht das Zepter Hand.

G-eXpert das KFZ-Sachverständigen Büro am ZOB erstellt auch technische Kfz-Gutachten. Sie dokumentieren Schadenszusammenhänge wie beispielsweise.

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf
  • Tachomanipulation
  • Prüfung von Reparaturausführungen

In der Regel werden die Kosten der Gutachtertätigkeit durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. 

Die Technische Beweissicherung in Form eines Kfz-Gutachtens dient Gerichten und Anwälten oft maßgeblich bei der Klärung und Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit. 

Durch ein technisches Gutachten kann gegeben falls aufgezeigt werden, inwiefern diese Schäden entstanden sind z.B. Material ermüdungen bzw. –Brüchen. Es können Angaben zum Schadenumfang und -ursache, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Parameter aufgezeigt werden. 

Ferner wird diese Art von Kfz-Gutachten benötigt, wenn z.B. bei einem Gebrauchtwagen Vorschäden festgestellt werden, welche beim Kauf nicht offenbart wurden oder eine Instandsetzung nicht fachgerecht und sachgerecht ausgearbeitet wurde. Unser Kfz-Sachverständige / Gutachter vom „G-eXpert Sachverständigen Büro am ZOB“ wird in diesem Fall ermitteln, ob z.B. ein Schaden vor oder nach der Reparatur entstanden ist. 

Beweissicherungsgutachten helfen Ihnen u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, wenn Sie den Verdacht auf eine fehlerhafte Werkstattreparatur haben oder Zweifel haben bei einem Gebrauchtwagenkauf an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des Fahrzeuges (Laufleistung des Fahrzeuges, verdecktem Unfallschaden oder einer beim Kauf nicht genannten gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges).

Kaufberatung

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Sie haben ein Fahrzeug ins Auge gefasst und möchten wissen, in welchem Zustand es sich befindet? Ich stehe Ihnen im Rahmen einer Besichtigung des Gebrauchtfahrzeuges gerne zur Seite.

Ich berate Sie in allen relevanten Fragen zu Ihren zukünftigen Gebrauchtwagen.

  • Ist das ausgewählte, gebrauchte Fahrzeug technisch in Ordnung?
  • Ist der Gebrauchtwagen unfallfrei?
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Telefon: +4917672191201

Unfallrekonstruktion

Was ist ein unfallanalytisches Gutachten?

Die Unfallanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall. Denn erst, wenn geklärt ist, wer die (Haupt-) Schuld an der Kollision trägt, kann eine Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen stattfinden.

Eine Unfallanalyse wird nur dann in Auftrag gegeben, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht darüber einigen können, wer die Schuld am Unfall trägt.

Bestandteile der Unfallanalytik

Die Unfallanalyse ist die möglichst genaue Rekonstruktion des Vorgefallenen. Dazu zieht der Sachverständige alle vorhandenen Beweise wie bereits angefertigte Unfallgutachten heran und begutachtet im Idealfall die Unfallspuren selbst. Dazu zählt neben den Schäden an den Kfz auch der Unfallort.


Bei Erstellung einer Unfallanalyse , macht der beauftragte Sachverständige anderem folgende Untersuchungen:

  • Die Ermittlung der Geschwindigkeiten ist von besonderer Bedeutung bei der Klärung der Schuldfrage. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallopfers schließt schon mal eine Alleinschuld des anderen aus. Das Tempo der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt kann beispielsweise anhand von Bremsspuren und vorliegenden Schäden abgeleitet werden.
  • Auch ärztliche Gutachten werden herangezogen: Per Einbezug biomechanischer Verfahrensweisen wird ergründet, ob die entstandenen Personenschäden zum angeblichen Unfallhergang passen und welches Unfallbild sich andernfalls ergibt.
  • Ebenso werden die Fahrzeuge nach Möglichkeit auf vorher vielleicht schon vorhandene Schäden untersucht, um auszuschließen, dass Versicherungsbetrug betrieben werden soll: Können die vorliegenden Schäden tatsächlich durch betreffenden Unfall hervorgerufen worden sein?
  • Zur Schuldfrage gehört immer auch die Frage, ob die Kollision hätte vermieden werden können. Und wenn nicht, bleibt zu untersuchen, ob ein angemesseneres Verhalten zu geringeren Schäden geführt hätte.
  • Am Ende steht eine anschauliche Darstellung des mutmaßlichen Unfallhergangs, die durch alle oben genannten Positionen gestützt werden

Der Sachverständige stellt entsprechende Beobachtungen an, und bedient sich zur Unfallrekonstruktion auch einer Software.

Per Computerberechnung lassen sich beispielsweise die gefahrenen Geschwindigkeiten ermitteln.

Wie genau und zuverlässig eine Unfallanalyse möglich ist, hängt natürlich ganz entscheidend davon ab, wie gewissenhaft und detailliert die Beweisaufnahme vor Ort direkt nach dem Unfall vorgenommen wurde.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Unfallgegner die Beweisaufnahme verhindern oder gar sabotieren will, sollten Sie sofort die Polizei verständigen.

Die Beamten werden eine objektive und professionelle Unfallaufnahme garantieren.


Boots Gutachten

WIR ERSTELLEN IHNEN IHR EXPLIZITES UNFALLGUTACHTEN AN BOOTEN & YACHTEN ALLER ART!

Hatten Sie ein Unfall auf hoher See, bei denen ihre Yacht oder ihr Boot beschädigt wurde, das ist ein besonderer Fall und brauchen eine sorgfältige Bearbeitung. Boote sind oft mit vielfältigem Sonderzubehör ausgestattet, das ihren Wert steigert und alles muss gegliedert bewertet werden und bedarf ein Höchstmaß an Fachwissen.

Auch in diesen Schadensfall stehen wir ihnen mit unseren speziellen Kenntnissen im Bootsbereich und zertifizierten Sachverständigen zur Seite. Auch in diesen Schadensfall stehen wir ihnen mit unseren speziellen Kenntnissen im Bootsbereich und zertifizierten Sachverständigen zur Seite.

Wir sind Ihre Gutachter, wenn es um die Erstellung von Boots & Yachten Gutachten geht, wir ermitteln den Wert Ihres Motorbootes, Yacht und Sonderzubehör z.B.w. Bootstrailer – kompetent.


Bewuchs am Unterwasserschiff
Motor Schäden
Motor Schäden
Sturm und Anstoßschäden

Firmen Kunden

Fahrzeugflottenservice

Bei einer größeren Fahrzeugflotte können immer Mal kleinere oder größere Schäden entstehen. Zum Beispiel… Als professionelle Schadenmanager stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dank unserem Netzwerk an Kooperationspartnern haben wir für Sie die richtigen Ansprechpartner. Dadurch ersparen Sie sich operative Kosten. Sprechen Sie uns gerne an und wir besprechen mit Ihnen individuelle Lösungen je nach Größe und Bedarf Ihres Unternehmens.

Für Leasinggesellschaften

Wir unterstützen Sie gerne bei der Betreuung Ihrer Leasingkunden, so können Sie nicht nur unnötige Kosten vermeiden, sondern auch gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Kunden steigern. Ist Ihr Leasingkunde in einen Verkehrsunfall geraten? Wir übernehmen für Sie die komplette Betreuung und kümmern uns um alle Leistungen, die Ihr Kunde nach dem Unfall benötigt. Auch die sachgerechte Reparatur des Leasingfahrzeugs begleiten wir für Sie, so dass Sie nach Ablauf des Leasingvertrages keine Probleme auftauchen. Wir erarbeiten darüber hinaus gerne mit Ihnen individuellen Lösungen für Ihr Unternehmen, beispielsweise wie Sie Ihre Unfallabwicklung optimieren können und damit eine höhere Kundenzufriedenheit erreichen.

Für Speditionsfirmen

Im Speditionsgeschäft ist Zeit eine erfolgskritische Ressource. Daher ist es umso wichtiger, dass ein verunfalltes Speditionsfahrzeug so zügig wie möglich wieder in den Ursprungszustand versetzt wird und für weitere Transporte eingesetzt werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung sind unsere Abläufe so optimiert, dass wir schnelle und reibungslose Unfallabwicklungen bieten können – das bedeutet für Sie als Spediteur gespartes Geld und Zeit.

Für Autovermietungen

Unfälle ereignen sich manchmal sehr schnell – nicht nur mit dem eigenen Fahrzeug, sondern auch mit Mietwagen. Als Partner stehen wir Ihnen beim Schadensmanagement von Vermietschäden zur Seite. Durch unsere Erfahrung und Expertise können wir sie bei der Regulierung der Vermietschäden unterstützen und dafür sorgen, dass die Abwicklungskosten für Sie so gering wie möglich ausfallen.

Kontakt

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